Mitgliedsbeiträge

Grundbeitrag

Aktive

Jugendliche

Familien

Passive

seit 2004

73 €

45 €

124 €

34 €

Gebührenordnung

Auf Grund von § 7 Abs. 2 der Satzung hat der Vereinsausschuss am 31.05.2005 folgendes beschlossen und am 16.12.2008 geändert:

A Beitragsgruppen

1 Aktivenbeitrag
Aktivenbeitrag wird erhoben von Mitgliedern, die älter als 18 Jahre sind, sofern sie nicht auf Antrag einer anderen Beitragsgruppe zugeordnet werden.

2 Jugendbeitrag
Jugendbeitrag wird erhoben für aktive Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs, wenn ihre Eltern nicht zugleich Mitglied im Turnverein sind. Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre bis zum vollendeten 25. Jahr werden gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Beschei-nigung (Schülerausweis, Nachweis einer Ausbildungsstelle, Immatrikulationsbescheinigung) dieser Beitragsgruppe zugeordnet, ebenso zum Wehrdienst bzw. Zivildienst eingezogene Mitglieder gegen einen entsprechenden Nachweis.

3 Familienbeitrag
Familien im Sinne dieser Beitragsgruppe sind Eltern zusammen mit ihren Kindern. Schüler, Auszubildende und Studenten über 18 Jahre, Wehrdienst- und Zivildienstleistende werden gegen jährliche Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (Schülerausweis, Nachweis einer Ausbildungsstelle, Immatrikulationsbescheinigung) zusammen mit ihren Eltern dieser Beitragsgruppe zugeordnet.

4 Passivbeitrag
Passivbeitrag bezahlen Mitglieder auf schriftlichen Antrag, wenn Sie von den im Sinne des § 2 der Vereinssatzung angebotenen Möglichkeiten keinen Gebrauch machen.

5 Kurzzeitbeitrag
Kurzzeitzeitmitglieder nach § 5 Nr. 1 d der Satzung bezahlen einen Beitrag, der mit der Ausschreibung des Angebots bekannt gegeben wird.

Maßgeblich für die Zuordnung zu den Beitragsgruppen sind die Verhältnisse beim Eintritt in den Verein bzw. am 1. Januar des jeweiligen Jahres.


B Beitragsformen und Höhe

1 Grundbeitrag

Aktive

Jugendliche

Passive

Familien

jährlich

73 €

45 €

34 €

124 €

2 Zusatzbeiträge
Die Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Zusatzbeiträge erheben.

C Gebühren

Für Kurse (Jazz-, Skigymnastik usw.) kann der Verein Gebühren erheben, die im Einzelfall vom Vorstand festgesetzt werden.


D Beitragseinzugsverfahren

1 Die Mitgliedsbeiträge und Zusatzbeiträge sind am 01.01. eines jeden Jahres fällig und werden grundsätzlich im Monat Januar des laufenden Jahres im Wege des Lastschriftverfahrens ein-gezogen. Die Mitglieder teilen Änderungen ihrer Bankverbindung unaufgefordert dem TVN mit.

2 Mitglieder, die sich nicht am Lastschrifteinzugsverfahren beteiligen, erhalten zeitgleich mit dem Lastschrifteinzug nach Nr. 1 eine Beitragsrechnung. Sie entrichten ihre Beiträge zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von 10 € durch Überweisung auf das Vereinskonto.

3 Bei Mitgliedern, die trotz Mahnung im Rückstand sind, werden Beitrag zuzüglich anfallender Kosten durch Mahnbescheid eingezogen. Unabhängig davon haftet das säumige Mitglied für alle Kosten, die dem TVN für die Einziehung von rückständigen Beiträgen entstehen.

4 Im Jahr des Eintritts wird der Beitrag alsbald eingezogen. Bei Eintritt vor dem 01.04. des be-treffenden Jahres ist ein ganzer Jahresbeitrag zu entrichten, im übrigen der auf die Quartale entfallenden Teile des Jahresbeitrags.

5 Jugendliche, die das 18. Lebensjahr erreichen und für die bis zu diesem Zeitpunkt Familienbeitrag gezahlt wurde, werden im darauffolgenden Jahr in die entsprechende Beitragsgruppe übernommen, es sei denn, die unter Beitragsgruppe 3 aufgeführten Nachweise werden erbracht. Dies endet mit Ablauf des Jahres, in dem sie das 25. Lebensjahr vollendet haben.

6 Für Mitglieder, die sich nur in der Kinderturnabteilung am Sportangebot "Mutter-und-Kind-Turnen" beteiligen, wird auf Antrag für den mitwirkenden Elternteil nur der Passivbeitrag erhoben, für das Kind ist der Kinderbeitrag zu entrichten.